Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der PC-Werkstatt Rheinhessen und dem Auftraggeber. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

§ 1 Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen der PC-Werkstatt Rheinhessen und dem Auftraggeber kommt dadurch zustande, dass sowohl die PC-Werkstatt Rheinhessen als auch der Auftraggeber schriftlich, mündlich, fernschriftlich oder fernmündlich den Vertragsabschluss erteilt oder bestätigt.

§ 2 Leistungen und Preise

Die PC-Werkstatt Rheinhessen kann sich zur Erfüllung der Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von der PC-Werkstatt Rheinhessen erbrachten Dienstleistungen handelt es sich um Dienstverträge (§3) nach § 611 ff. BGB. Die PC-Werkstatt Rheinhessen behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Auftraggeber sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist die PC-Werkstatt Rheinhessen berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen.

Die mündlich oder schriftlich genannten Preise sind nach §19 UStG ausgewiesen.

§ 2.1 Installationsleistungen

Voraussetzung für die Installation, ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit der Hardware und der beigefügten Software. Sollte aufgrund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt und Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen, Defekte, Viren etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Herstellung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, Installation von Service-Packs etc.), so werden diese Leistungen (z.B. mehrfache Anfahrt) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch die PC-Werkstatt Rheinhessen.

§ 3 Reparaturdurchführung

Der Zeitpunkt der Fertigstellung der Reparatur ist stets unverbindlich, die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem tatsächlichen Reparaturaufwand.
In seltenen Fällen kann es bei einer Reparatur zu sichtbaren Spuren (z.B. beim Öffnen des Gerätes) kommen. Diese sind optisch und haben keinerlei Funktionsbeeinträchtigungen am Gerät.
Bei Reparaturen von verzogenen Gehäusen kann es zu Problem bei der Instandsetzung des Gerätes kommen. In diesem Fall kann es nötig sein, dass das Gerät ein neues Gehäuse benötigt. Ein solcher Verzug des Gehäuses ist optisch nicht immer sofort erkennbar. Die PC-Werkstatt Rheinhessen haftet nicht für die darauf folgende Verzögerung und Instandsetzung.
Geräte, die Herstellerseitig mit “Wasserdicht” ausgewiesen werden und durch die PC-Werkstatt Rheinhessen repariert werden oder für die Analyse geöffnet werden, kann anschließend keine Wasserdichtheit gewährleistet werden. Die PC-Werkstatt Rheinhessen übernimmt hierfür keine Schadenersatzleistungen.

§ 4 Gewährleistung / Haftungsausschluss

Auf neu verbaute Komponenten geben wir eine Gewährleistung von 6 Monaten, die Gewährleistung beginnt ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Die PC-Werkstatt Rheinhessen ist im Fall von Reparaturen nicht verpflichtet, Originalteile des Herstellers des Gerätes zu verwenden.
Eine Haftung für Verschleißteile ist ausgeschlossen. Eine Gewährleistung von gebrauchten Ersatzteilen, welche eingebaut werden, kann nicht gegeben werden. Der Auftraggeber wird vorher darüber informiert. Die ausgetauscheten Komponenten gehen in das Eigentum der PC-Werkstatt Rheinhessen über, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde erwirbt das Eigentum der neuen Ersatzteile nach bezahlung der Rechnung.

Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Geräte mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn Sie Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.
Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 BGB bleibt unberührt.
Sollten wir vom Kunden für die Überprüfung des Gerätes nach der Reparatur kein Passwort für das Gerät erhalten und auch keine Freigabe für eine Neuinstallation, so erfolgt die Reparatur auf Risiko des Auftraggebers, ohne Garantie und Gewährleistungsansprüche.
Generell bestehen keine Garantie und Gewährleistungsansprüche für reparierte Geräte, die vorher anderweitig repariert wurden. Im Einzelfall muss dafür eine detaillierte Auflistung aller Reparaturen von der Fachwerkstatt vorgelegt werden, in dem die Reparaturen durchgeführt wurden.
Auf Reparaturen, bei denen Teile verlötet bzw. neu angelötet werden, wird keine Garantie gegeben.

§ 4.1 Haftung / Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Werkunternehmer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder soweit dadurch die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit beeinträchtigt würde. Im Falle der Beschädigung des Reparaturgegenstandes sind wir zur kostenfreien Instandsetzung berechtigt. Soweit diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, ist der Zeitwert am Tag der Beschädigung zu ersetzen.

§ 5 Reparaturkosten und Zahlung

Sämtliche kostenpflichtige Reparaturen werden nach Zeitaufwand und verwendetem Material berechnet. Kostenpflichtig reparierte Geräte werden nur gegen Bar- und Kartenzahlung oder per Vorkasse mit PayPal ohne Abzug ausgehändigt.

§ 6 Kostenvoranschläge; Kosten für nicht durchgeführte Aufträge

Da die Fehlersuche Arbeitszeit ist, wird der entsprechende Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, wenn der Auftraggeber nach dem Kostenvoranschlag auf die Durchführung der Reparatur verzichtet, der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht festgestellt werden kann, ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist, ein Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde, keine, falsche oder unvollständige Fehlerangaben gemacht wurden.
Wird nach einem Kostenvoranschlag auf Wunsch des Kunden die Reparatur nicht durchgeführt, so braucht der Reparaturgegenstand nicht mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, wenn dies technisch bzw. wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

§ 7 Aufbewahrung und Abholung

Wir sind berechtigt, reparierte Gegenstände an den Überbringer des Abholscheines oder eines anderen geeigneten Berechtigungsnachweises auszuhändigen. Werden Reparaturen nicht innerhalb von 1 Woche nach schriftlicher oder mündlicher Mitteilung über die Fertigstellung abgeholt, verlangen wir Lagerkosten. Werden die Geräte nicht innerhalb von 4 Wochen abgeholt, so kann die PC-Werkstatt Rheinhessen das Gerät nach eigenem Ermessen entsorgen oder verkaufen. Sollte der Zeitwert des Gerätes wirtschaftlich nicht die Reparaturkosten decken können, so behält die PC-Werkstatt Rheinhessen das Recht vor, eine Inkasso Firma zu beauftragen, um die Reparaturkosten vollständig einzuholen.
Wir haften ab der dritten Woche – soweit die Haftung nicht schon vorher aufgrund des  Annahmeverzuges, gemäß § 300 Abs. 1 BGB beschränkt ist – nicht für Abhandenkommen und Beschädigung des reparierten Gegenstandes, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Übersteigen die Lagerkosten den Zeitwert des Gerätes abzüglich entstandener Reparaturkosten, erlischt unsere Aufbewahrungspflicht. Mit der Unterschrift bei der Abholung erklärt der Auftraggeber sein Gerät vollständig geprüft zu haben. Spätere Mängel, die nicht Bestandteil der Reparatur waren, werden von uns nicht akzeptiert.

§ 7.1 Lagerkosten

Wird der Aufraggeber zur Abholung aufgefordert und hält den Abholtermin ohne vorheriger Benachrichtigung nicht ein, ist die PC-Werkstatt Rheinhessen berechtigt 1€ pro angefallenen Tag in Rechnung zu stellen. Die Aufforderung zur Abholung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Sollte der Auftraggeber nicht erreicht werden können, gelten die im §7 aufgelisteten Fristen.

§ 8 Ansprüche aus Leistungsstörungsrecht bei kostenpflichtigen Reparaturen

Ansprüche wegen Mängeln bei kostenpflichtigen Reparaturen verjähren innerhalb eines Jahres nach Abholung. Das Recht des Auftraggebers bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Erst bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Reparaturvertrag verlangen. Schäden die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Auftraggebers im Rahmen von Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen uns. Die Unsachgemäße Behandlung und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach Angaben des Herstellers. Durch den Auftraggeber verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch Veränderung der Systemeinstellung oder Installation von Software, Treibern, weiteren Hardwarekomponenten o.ä. verursacht wurden, begründen keinen Anspruch des Auftraggebers.

§ 8.1 Reparaturauftrag bei Sturzschäden

Ist eine Reparatur aufgrund eines Sturzschadens bei uns abgegeben worden, so ist  nicht auszuschließen, dass beim Öffnen des Gerätes weitere Komponenten beschädigt werden und zusätzlicher Reparaturaufwand entsteht. Auch beim Öffnen können kleinere, gebrochene Teile die aufgrund des Zusammenhaltes im Gerät verbunden waren, auseinander fallen. Die PC-Werkstatt Rheinhessen haftet nicht für solche Schäden.

§ 9 Datensicherung

Bei Durchführung einer Reparatur kann es zu Datenverlust kommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes. Es unterliegt vielmehr allein der Verantwortung des Auftraggebers, vor Reparaturauftrag für eine erforderliche Datensicherung Sorge zu tragen. Das Wiederherstellen des Datenbestandes obliegt dem Kunden. Die Kosten für eine etwaige Wiederherstellung des Datenbestandes durch uns (sofern dies möglich ist) hat der Kunde zu tragen.

§ 10 Speicherung von Daten

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aus einem Reparaturauftrag von der PC-Werkstatt Rheinhessen zum Zwecke der Nutzung auf Datenträger gespeichert werden. Die Weitergabe der gespeicherten Daten durch die PC-Werkstatt Rheinhessen an Dritte ist ausgeschlossen.